Freistaat gleicht geringe Finanzausstattung des Bundes aus

Im April 2012 startete das Bund-Länder-Programm „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen. Seit 1. November 2020 ist Bayern Teil des Programms und somit eines von aktuell zwölf Ländern, die sich an der Förderung beteiligen.

Zum 10. Jubiläum der Initiative berichtete das Bundesfamilienministerium, dass seit dem Start fast 50.000 Kinderwünsche gefördert wurden. Allerdings sind der Bundesinitiative seit Oktober letzten Jahres die Haushaltsmittel ausgegangen. Wegen der ausgeschöpften Bundesmittel hat es in Bayern keine Förderungen mehr gegeben. Deshalb gab das Kabinett in München bekannt, dass die ausgesetzte Co-Finanzierung für Kinderwunschbehandlungen derzeit vom Freistaat Bayern übernommen werden. Pro Jahr sind somit mit rund 6.800 Bewilligungen zu rechnen.

Ab 2023 sollen Paare mit Kinderwunsch ausschließlich mit Landes-Geldern unterstützt werden.

Dabei gilt, die Förderung können sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare mit Hauptsitz in Bayern beanspruchen. Bund und Freistaat übernehmen dabei jeweils einen Teil der Kosten der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), während der Rest selbst finanziert werden muss.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Bayern-schiesst-Bundesanteil-fuer-Kinderwunschbehandlungen-vor-430460.html?utm_campaign=SocialMediaShare&utm_source=Story&utm_medium=Email

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