Was versteht man unter Insemination?
Durch engmaschige Ultraschallkontrolle wird das Heranreifen der Eizelle beobachtet. Gegebenenfalls wird der Zyklus mit Tabletten oder einer Spritzentherapie unterstützt und der Eisprung mit einer Auslösespritze genau festgelegt. Auch der natürliche Zyklus kann so genutzt werden.
Zum optimalen Zeitpunkt (Eisprung) wird mittels Katheter der in mehreren Arbeitsschritten aufbereitete Samen in die Gebärmutter eingebracht.
Das Sexualleben während des Inseminationszyklus ist nicht beeinträchtigt.
Wer profitiert von einer Insemination?
Inseminationen sind sinnvoll für Paare, bei denen die Frau mit oder ohne Unterstützung zum Eisprung gelangt und beim Mann eine leichte Einschränkung der Samenqualität besteht. Auch bei mangelnder Durchtrittsfähigkeit der Spermien durch den Schleim des Gebärmutterhalses ist die Insemination sinnvoll. Ein Postkoitaltest (dabei wird der Schleim des Gebärmutterhalses unter dem Mikroskop auf das Vorhandensein beweglicher Spermien untersucht) kann darüber Auskunft geben.
Die Erfolgsrate für Inseminationen beträgt je nach Voraussetzung ca. 10-17 %, unter Umständen auch mehr.
Welche Risiken birgt die Inseminationsbehandlung?
Komplikationen sind sehr selten. Dennoch kann es zu Beschwerden kommen, die u. U. einer schmerzhaften Regelblutung entsprechen. Zumeist bilden sich diese Beschwerden von selbst zurück.
In sehr seltenen Fällen kann das Einführen des Katheters zu Irritationen oder Blutungen führen, noch seltener Entzündungen hervorrufen.
Welche Kosten entstehen bei der Insemination?
Die Kostenübernahme muss im Einzelfall geprüft und bei der Krankenkasse beantragt werden, es werden bis zu acht Behandlungszyklen genehmigt.
Welche formalen Voraussetzungen müssen zur Durchführung einer Insemination erfüllt sein?
- Vor der ersten Behandlung benötigen wir eine gültige Einverständniserklärung beider Partner.
- Einige Blutuntersuchungen zum Ausschluß von Virusinfektionen sind erforderlich. Die hier erforderlichen Laboruntersuchungen müssen durch unser Labor veranlasst werden, um die Durchführung entsprechend den Richtlinien des TPG§8e sicherzustellen!
- Eine schriftliche Einverständniserklärung des Mannes zur Verwendung des Samens muss vor jeder Behandlung vorliegen.