Die elektronische AU-Bescheinigung

Mit Beginn des Oktobers wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sogenannte eAU, eingeführt.

Mit Beginn des Oktobers wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sogenannte eAU, eingeführt. Ziel der eAU ist es, mit nur einem Klick alle wichtigen Adressat*innen über die Arbeitsunfähigkeit von Patient*innen zu informieren, anstatt all dies über Papierausdrucke mit der Post zu verschicken. Mit dem letzten Quartal dieses Jahres beginnt die digitale Übermittlung der wichtigen Daten an die Krankenkassen.

Seit dem 1. Oktober 2021 sind Arztpraxen, so auch wir als Kinderwunschzentrum, in der Pflicht, die bisherige Ausfertigung für die Krankenkassen nun digital als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an diese zu übermitteln. Das Papier- und Blankoformular wird nun durch einen einfachen unterschriebenen Ausdruck für Versicherte und Arbeitgeber*innen ersetzt. Als Patient*innen und Versicherte müssen Sie allerdings derzeit noch selbst Ihre Arbeitgeber*innen über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

In begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei technischen Störungen oder anderen technischen Ausfällen, erhalten Sie von uns nach wie vor Papierausdrucke, die Sie übergangsweise zur Information Ihrer Krankenkasse und Ihrer Arbeitgeber*innen nutzen können.

Wichtig für Sie als unsere Patient*innen für die bevorstehende Digitalisierung ist es, dass Sie sich im ersten Schritt die notwendige App Ihrer Krankenkasse herunterladen, um einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen Krankenkasse und Arztpraxis garantieren zu können. Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie trotz alledem immer Ihre Gesundheitskarte mitführen müssen.

Bei Fragen zum Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner*innen bei Ihrer Krankenkasse wenden. Weitere ausführliche Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie weiterhin auf der Webseite der KBV, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

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