Kostenübernahme für künstliche Befruchtung im fortgeschrittenen Alter

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt das Recht auf eine späte Mutterschaft.

Die (privaten) Krankenkassen müssen auch älteren Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung erstatten. Laut BGH sei die Schwangerschaft entscheidend, nicht deren Verlauf.

Für Krankenversicherungen sei es demnach kein Grund, die Übernahme der Kosten abzulehnen, nur weil im fortgeschrittenen Alter das Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, statistisch höher ist.

Entscheidend sei somit für den Behandlungsfall, dass es mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit zu einer Schwangerschaft kommen könne; wie die Schwangerschaft dann weiter verläuft, soll zunächst keine Rolle spielen.

Im konkreten aktuellen Fall wurde die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung für eine 44-Jährige, deren Mann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen konnte, von der Krankenkasse verweigert. Vor allem wurde dies mit dem Alter der Frau begründet, da Fehlgeburten in dieser Altersgruppe häufiger vorkämen.

Jedoch wurden die vier Anläufe der künstlichen Befruchtung wegen der Probleme des Mannes von den Richtern als medizinisch notwendige Behandlung eingestuft und auf das Selbstbestimmungsrecht des Paares verwiesen.

Für eine gesunde 44-jährige Frau wird von einer definitionsgemäßen Erfolgswahrscheinlichkeit von 15% ausgegangen, dies wird zugleich als "ausreichende" Erfolgsaussicht der Behandlung durch den BGH definiert.

Es bleibt der gerichtlichen Prüfung überlassen, inwieweit die Verweigerung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bei Paaren im fortgeschrittenen Alter eine Diskriminierung darstellt bzw. dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

(BGH  AZ:IV ZR 323/18)

Quelle und Infos: https://www.tagesschau.de/inland/bgh-mutterschaft-101.html

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