Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Ab dem 1. November 2020 startete die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern.

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php

Sie können die Informationen auch als PDF herunterladen.

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