Das E-Rezept & die E-Patientenakte kommen!

Das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel wird zum 01. Januar 2022 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2021 haben Sie auch bereits ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA, also der elektronischen Patientenakte.

Das E-Rezept

Das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel wird zum 01. Januar 2022 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Am 01. Juli 2021 startete in der Region Berlin-Brandenburg bereits eine Testphase für das elektronische Rezept für apothekenpflichtige Arzneimittel.

Das E-Rezept wird nun ausschließlich digital erstellt und von Ihren Ärzt*innen signiert. Der Zugang zum elektronischen Rezept erfolgt dann über einen Rezeptcode – entweder digital oder per Ausdruck. Das E-Rezept können Sie dann bei jeder Apotheke einlösen. Mit einer speziellen E-Rezept-App erhalten Patient*innen einen sicheren und datenschutzkonformen Zugang zu ihren persönlichen Rezeptdaten. So sollen die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung vereinfacht werden.

Mit der E-Rezept-App können Sie schnell und sicher Rezepte digital erhalten und einlösen. Sie erhalten Ihr E-Rezept direkt auf Ihr Smartphone und haben es so immer dabei.

Nachdem Ihre Ärzt*innen Ihnen ein Medikament verschrieben haben, erhalten Sie einen Rezeptcode als einen Bestandteil des Zugangs zu Ihren Rezeptdaten – Sie können selbst entscheiden, ob Sie diesen Rezeptcode über Ihre E-Rezept-App oder als Papierausdruck erhalten möchten. Nun können Sie über die App auf Ihrem Smartphone oder Tablet bei bis zu drei Apotheken anfragen, ob das Medikament dort verfügbar ist, und bekommen von den Apotheken eine Rückmeldung, ob oder wann das Medikament für Sie vorrätig ist.

Sie können nun entscheiden, bei welcher Apotheke Sie das E-Rezept einlösen möchten und weisen ihr den entsprechenden Rezeptcode zu. Hier wird Ihr Medikament für Sie reserviert und Sie können es sich nun vor Ort abholen, oder sich per Post oder auch per Botenlieferung schicken lassen. Auch Dritte, wie beispielsweise Angehörige, Lebenspartner*innen und Bevollmächtigte können das Rezept per Rezeptcode einlösen.

Die E-Patientenakte

Seit dem 1. Januar 2021 haben Sie auch bereits ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA, also der elektronischen Patientenakte. Auf Ihrem Smartphone oder Tablet können Sie diese in einer kostenfreien App Ihrer Krankenkasse nutzen. Hier werden all Ihre relevanten Gesundheitsdaten erfasst und Sie haben jederzeit Zugriff darauf – so werden Sie sozusagen Teil des Teams aus Ärzt*innen und Ihrer Krankenkasse und können aktiver bei Ihrer persönlichen Gesundheitsversorgung mitwirken.

Viele Arbeitsschritte, die bisher in Papierform abgelaufen sind, können durch die elektronische Patientenakte jetzt digitalisiert und damit für alle Beteiligten vereinfacht werden. Die Einrichtung und Nutzung der ePA ist für Sie freiwillig, bringt Ihnen aber viele Vorteile mit sich, besonders, wenn es um die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten geht: Nur Sie allein bestimmen, welche medizinischen Informationen in die Akte hochgeladen werden und wer darauf Zugriff haben darf. Die App zur elektronischen Patientenakte wird von den gesetzlichen Krankenkassen über den jeweiligen Online-Bereich zum Download für Sie bereitgestellt.

Alle weiteren Informationen zu den Vorteilen der E-Patientenakte https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/ und des E-Rezepts https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/ finden Sie ausführlich und detailliert beschrieben auf der Homepage der gematik www.gematik.de.

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